- die Feuerwehr oder andere BOS
- Ordnungsbehörden
- Landkreise und Kreisfreie Städte
- und andere Behörden
Einsatzleitungen fordern das THW bei ihrer Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle an. Auch der direkte Kontakt über Ortsbeauftragte oder Fachberaterinnen und Fachberater ist möglich. Der Kontakt über die Rufbereitschaft der jeweiligen Regionalstelle ist aber auch ein Weg.
Seit dem 01.3.2020 verzichtet das Technische Hilfswerk auf die Kostenerstattung, wenn dadurch die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden belastet würden. Somit wird die Feuerwehr bzw. Kommune nach einem THW-Einsatz keine Rechnung mehr erhalten.
Existiert jedoch ein Verursacher oder Begünstigter, behält es sich das THW vor, mit diesem abzurechnen.